discopoe ...somit wir auch sein Werk dass er veröffentlich hat(für welchen genauen Zweck auch immer) geschützt! 01.04.2006 18:19
discopoe Es dient der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers durch das Verwertungsrecht, d. h. das Recht auf die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. So darf niemand ohne Zustimmung des Urhebers mit diesem Werk Geld verdienen oder die Vermarktung des Werkes durch den Urheber hintertreiben, z. B. mittels so genannter Raubkopien. 01.04.2006 18:18
discopoe Es schützt den Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht, d. h. in seinem Recht auf die erste Inhaltsmitteilung, die Erstveröffentlichung, die Urheberbezeichnung, den Schutz vor Entstellung des Werkes, ggf. auf den Zugang zu Werkstücken und ggf. auf den Rückruf des Werkes. 01.04.2006 18:18
discopoe Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, angewendet, zum Beispiel auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen. Es hat zwei voneinander klar zu trennende Aspekte: 01.04.2006 18:18
discopoe Sorry dass ich deinen Part jetzt übernehm SfU aber des muss einfach sein: Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk. 01.04.2006 18:16
14.04.2006 11:47
07.02.2012 10:04
01.04.2006 20:09
01.04.2006 18:19
01.04.2006 18:18
01.04.2006 18:18
01.04.2006 18:18
01.04.2006 18:16
31.03.2006 21:15
07.02.2012 10:04
15.03.2006 19:43
07.02.2012 15:47
14.03.2006 11:46
13.03.2006 20:44